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Was ist das Reisegewerbe ?

Im Reisegewerbe können grundsätzlich allehandwerklichen Tätigkeiten ausgeübt werden ohne dass ein Meisterzwang besteht.
 

Entsprechend der Legaldefinition des Reisegewerbes muss der Handwerker ohne vorherige Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung nach Aufträgen fragen.

 

Über einige Zeit hin war strittig, ob ein Reisegewerbetreibender unmittelbar nach der Erteilung eines Auftrags mit der Arbeit beginnen muss.

 

Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht

entschieden, dass die Erfüllung des Auftrags auch erst in einem gewissen zeitlichen Abstand erfolgen kann.

 

Siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Reisegewerbe

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